Schulbegleitung und Integrationshilfe
Hilfe zur Selbsthilfe – lautet unser Leitgedanke für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Wir betreuen und begleiten Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Der Förderbedarf Ihres Kindes sollte ihm nicht zum Nachteil sein. Ihr Kind hat deshalb ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gemeinsamen Unterricht. Wir helfen Ihnen als Eltern! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich dafür ein, Ihr Kind individuell nach seinem Bedarf zu unterstützen, damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt und Ihr Kind auch an einer Regelschule beschult werden kann. Sie begleiten Kinder und Jugendliche mit seelischem Förderbedarf und unterstützen sie im Kita-Alltag und im schulischen Umfeld.
Fragen und Antworten
Ziele und Aufgaben der Schulbegleitung
Schulbegleiterinnen / Schulbegleiter können Ihr Kind im Schulalltag durch verschiedene Methoden bestens fördern und unterstützen. Die Aufgaben der Schulbegleiterinnen / Schulbegleiter werden in einer Hilfeplanung individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen des jeweiligen Schülers oder der Schülerin abgestimmt. Dies passiert durch intensive Absprachen zwischen Jugendamt, Eltern und Lehrkräften. Da es unterschiedlichste Handicaps gibt, kann man das genaue Aufgabenfeld nicht eingrenzen. Unter dem Aspekt der Individualität kann man folgende Auf- gaben (-felder) in die engere Auswahl nehmen:
UNTERRICHTSBEZOGENE TÄTIGKEITEN
- Hilfe beim Verstehen von Aufgaben
- Vermittlung eines Ordnungs- und Organisationssystems
- Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
- Förderung eines adäquaten Arbeitstempos
- Lenkung der Aufmerksamkeit – Impulsgebung
- Lernen des Umgangs mit Stresssituationen
SOZIAL & LEBENSPRAKTISCHE INTEGRATION
- Förderung der sozialen Integration
- Aufklärung gegenüber Mitschülern
- Umgang mit Aggression und Kritik
- Orientierung im Schulgebäude, Raumwechsel
- Begleitung auf dem Schulweg (im Einzelfall), in den Pausen, bei Ausflügen und Klassenfahrten (wobei hierfür eine gesonderte Antragstellung notwendig ist)
- Unterstützung beim Essen, Ankleiden etc.
- Emotionaler Beistand
- Stärkung des Sozialverhaltens
Qualifikation unserer Mitarbeiter
Eine bestimmte Ausbildung als Voraussetzung gibt es nicht. Der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes entscheidet darüber, ob eine Fachkraft oder eine Begleitung ohne Fachausbildung benötigt wird. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können daher aus Bereichen der Pflege, Heilerziehungspflege, Erziehung und Sozialpädagogik kommen. Ebenso kommt in Frage, wer als geeignet erscheint und über eine hohe soziale Kompetenz, Empathie sowie pädagogisches Lernvermögen verfügt.
Sie sind mit der Schulstruktur vertraut, haben sich mit pädagogischen bzw. sonderpädagogischen Hintergründen befasst und können Ihr Kind im Schulalltag durch verschiedene Methoden bestens fördern und unterstützen. Natürlich hegen wir das Interesse an kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bieten auch Supervision an, um das eigene berufliche Handeln zu professionalisieren. Die Erfahrung zeigt uns, dass dies entscheidend zur Kompetenz und auch zur Motivation in unserem Team beiträgt.
Bevor die eigentliche Begleitung in der Schule beginnt, findet man in gemeinsamen Treffen heraus, ob Ihr Kind/ Jugendlicher und die mögliche Schulbegleitung miteinander harmonieren könnten. Denn eine vertrauensvolle Basis ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wie heißt es so schön: „Die Chemie muss stimmen!“
Unsere Qualitätsmerkmale
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ausführliche Einarbeitung der Mitarbeiter
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kontinuierliche und engmaschige fachliche Anleitung
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regelmäßige Teamtreffen, Fortbildungen und Supervision
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faire Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter
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wertschätzender Umgang auf Augenhöhe
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ehrliches Interesse an Menschen und Vertrauen in deren Fähigkeiten
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enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Therapeuten und Träger
Wer muss den Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt, vorerst formlos, durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Die Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche ist eine Form der Eingliederungshilfe. Bei einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII ist das örtliche Jugendamt für die Beantragung zuständig.
Wer trägt die Kosten?
Bei einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII ist das örtliche Jugendamt für die Kostenübernahme zuständig.
Gemeinsam ermöglichen wir Ihrem Kind eine erfolgreiche Integration in die Schule.
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