Die Freude am
Leben erhalten.

Der Alltagsbegleiter

Pflegende Angehörige kümmern sich oft aufopferungsvoll und mit großem Zeitaufwand um ihre Pflege­bedürftigen. Meist bleibt für die eigenen Bedürfnisse wenig Zeit und Raum. Doch um weiterhin physisch und psychisch gesund zu bleiben, müssen pflegende Angehörige sich Freiräume schaffen und helfen lassen. Eine hilfreiche Unter­stützung können Alltags­­begleiter sein, die kleinere Dienste und Betreuungen abnehmen.

Mit Inkraft­treten des neuen Pflege­­stärkungs­­gesetzes im Jahr 2015 haben jetzt alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Betreuung durch Alltags­begleiter. Damit sollen die pflegenden An­ge­hörigen entlastet und gefördert werden.

Fragen und Antworten

Was sind Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter entlasten einerseits die pflegenden Angehörigen und fördern bzw. beschäftigen andererseits die zu Betreuenden. Bei der Entlastung der Pflegenden geht es weniger um pflegerische Unterstützung oder Kranken­pflege, sondern vielmehr um die Beschäftigung, Förderung und Begleitung der zu betreuenden Personen, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann. Manchmal geht es auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.

Alltagsbegleiter sollen dem zu Betreuenden die Möglichkeit geben, so weit wie möglich am sozialen Leben teilzunehmen und so lange wie möglich in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Die Aufgaben der Alltagsbegleiter sind ganz unterschiedlich und sind individuell abhängig von der zu betreuenden Person. Pflege­be­dürftige, bettlägerige Menschen haben andere An­sprü­che an die Betreuung als zum Beispiel Menschen mit Demenz. So freut sich ein bett­lägeriger Patient vielleicht über ein interessantes Gespräch oder ein Brettspiel am Bett.

Dagegen kann einem Demenz­kranken mit gesteigertem Bewegungsdrang mit einem ausgiebigen Spaziergang geholfen sein. Bei den Alltagsbegleitern steht nicht die Pflege im Vorder­grund, sondern die Unterstützung bei den Schwierig­keiten des Alltags und das Leisten von Gesellschaft. Prinzipiell sollen die Betreu­ungs­kräfte die älteren und pflegebedürftigen Menschen betreuen und aktivieren, um damit den physischen und psychischen Zustand der Betroffenen zu verbessern und somit die Lebensqualität zu erhöhen.

Wer hat Anrecht auf Alltagsbegleiter?

Prinzipiell kann jeder einen Alltagsbegleiter engagieren, muss jedoch die Kosten selber tragen, wenn kein Pflegegrad / keine Pflegestufe vorliegt. Ursprünglich wurden von den Pflegekassen die Kosten für Alltagsbegleiter anteilig nur bei Menschen mit Demenz / Alzheimer übernommen. Seit dem neuen Pflege­stärkungs­gesetz können jedoch alle Menschen mit einem Pflegegrad (bis Ende 2016: Pflegestufe) die Leistungen eines Alltags­begleiters in Anspruch nehmen.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?

Die Alltagsbegleiter können über „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ aber auch über Ver­hin­der­ungs­pflege finanziert werden. Alles was über die Sätze der Pflege­kasse hinausgeht, muss selbst getragen werden. Die Be­an­tra­gung für die Kosten­über­nahme der Leistung übernimmt Ihr Alltags­begleiter.

Einsatzbereiche

Wir bieten Ihnen einen breiten Einsatzbereich. Sie allein bestimmen, wie Sie unsere Hilfe nutzen möchten und was wir für Sie tun können! Bei bestehendem Pflegegrad rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie haben Anspruch auf unsere Leistungen, also lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen. Durch unsere Leistungen wird Ihnen kein Pflegegeld gekürzt!

Begleitung

  • Begleitung/ Fahrten zu Einkäufen

  • Begleitung/ Fahrten zum Arzt

  • Begleitung/ Fahrten zum Friseur

  • Begleitung beim Spazieren gehen

  • Begleitung/ Fahrten zu Behörden

  • Begleitung/ Fahrten zu Freizeitaktivitäten

Unterhaltung

  • Förderung bei Demenz

  • Besuchsdienste

  • Unterhaltung

  • Gesellschaftsspiele

  • Gemeinsam singen

Unterstützung

  • Mithilfe bei Gartenarbeiten

  • Unterstützung im Haushalt

  • Übernahme kleiner handwerklicher Tätigkeiten

  • Unterstützung bei Antragsstellungen

Erklärvideo mit Fallbeispielen

Bei bestehendem Pflegegrad rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab!

Mandy & Björn Wiethe

Sie haben weitere Fragen?

Oftmals werden Angehörige oder Freunde unerwartet pflegebedürftig. Es ist normal, dass anfänglich die organisatorische und bürokratische Abwicklung unmöglich zu meistern scheint. Besonderes in dieser Anfangszeit stehen wir ihnen beratend und unterstützend zur Verfügung.

Zur Entlastung bieten wir einen Rückrufservice an. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular. Verraten Sie uns Ihren Namen und eine Rufnummer, unter der wir Sie während unserer Geschäftszeiten erreichen können.

Rückrufformular

Rückrufbitte

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